11 Gutscheine unserer HSG 100 Partner aus der Gastronomie.
Du überweist:
100,– € für die HSG Hungen/Lich
Du erhältst:
11 Gutscheine in Deiner Nähe im Wert von je 10,– €
von unseren Partnern aus der Gastronomie
Verwendungszweck: HSG 100 und
vollständigen Namen und Anschrift angeben.
Sportförderverein des TSV 1848 Hungen e.V.
DE71 5139 0000 0081 0810 00
Das Gutscheinheft wird nach dem Eingang des Geldbetrages von der HSG Hungen/Lich versendet (per Einschreiben (Einwurf) oder persönlich).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für HSG 100 Verzehr-Gutscheine
Die AGBs gelten für alle ausgegebenen Verzehr-Gutscheine der HSG 100.
Verantwortlich: HSG Hungen/Lich, Grüninger Weg 10, 35423 Lich.
Die Verzehr-Gutscheine können eingelöst werden bis zum 31.12.2021.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei Verlust des Gutscheinheftes ist kein Ersatz möglich.
Die einzelnen Verzehr-Gutscheine im Wert vom 10,00 € sind nicht teilbar und dienen zur Verrechnung Ihres Restaurant- und Gaststättenbelegs.
Wird der Gutscheinwert nicht erreicht verfällt der Restwert auf dem Gutschein.
Die HSG Hungen/Lich übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch eine Veränderung der Zusammensetzung der beteiligten Partner, entstehen.
Eine missbräuchliche oder Mehrfacheinlösung eines HSG 100 Partnergutscheins ist ausdrücklich nicht gestattet. Die HSG Hungen/Lich übernimmt für etwaige Betrugsfälle keine Haftung und der Partnerbetrieb behält sich eine strafrechtliche Verfolgung gegen den Gutscheinnutzer vor.
Es ist nicht gestattet das Gutscheinheft weiter zu veräußern.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages/Gutscheinbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.